Erhöhte Sicherheit und Lebensdauer durch Wartungen
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UVV-Prüfung

Tore und Türen unterliegen im Allgemeinen sicherheitstechnischen Bestimmungen. Die Richtlinie ASR A1.7 (bisherige ZH1/494 bzw. BGR 232) für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore schreibt eine erste Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine mindestens jährlich durchzuführende Folgeprüfung durch sachkundige Personen verbindlich vor. Die §§ 28 und 29 der UVV, die Allgemeinen VBG-Vorschriften in § 24 und § 120a sowie die Arbeitsstättenverordnung in § 9 ff. nehmen darauf direkt Bezug.

Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur ein gut funktionierender Service, steigert die Lebensdauer Ihrer Anlage. Um Tore und Türen in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktion überprüft werden.

Die sicherheitstechnische Prüfung darf mittels Prüfprotokoll nur durch Sachkundige durchgeführt werden. Der Prüfumfang geht aus dem Prüfbuch des betreffenden Tores hervor. Bei Mängelfreiheit erhält das Tor eine Prüfplakette.

Wartungen

Eine fachgerechte Wartung, für die jeder Torbetreiber selbst verantwortlich ist, ist Bestandteil der Gewährleistung. Daher empfehlen wir Ihnen, nach erfolgter Tormontage, mit uns einen Wartungsvertrag abzuschließen.

Regelmäßige UVV-Prüfungen und fachmännische Wartungen garantieren:

Höchste Sicherheit

Lange Lebensdauer

Früherkennung von Verschleißerscheinungen